Der Brexit-Prozess ist komplettes Neuland (Gastkommentar Paul Schmidt, Salzburger Nachrichten)

Der 29. März 2017 wird in die europäischen Geschichtsbücher eingehen. Erstmals wird ein EU-Austrittsprozess in Gang gesetzt, wobei die rechtliche Grundlage dafür erst seit 2009 besteht. Der Vertrag von Lissabon beschreibt das Prozedere aber nur vage. Ganz im Gegensatz zum detailliert durchgeplanten EU-Beitrittsprozess gibt es für den Brexit keinen Präzedenzfall. Mit dem Start der Verhandlungen beginnt ein Hürdenlauf gegen die Zeit, der nur einstimmig von den EU-Regierungschefs verlängert werden kann. Ohne fristgerechte Einigung kommt es zu einem ungeregelten Austritt. Je nach Verhandlungsgeschick und Kompromissbereitschaft wären fünf Brexit-Szenarien denkbar:

 „Alles nach Plan“
Die Verhandlungen werden rechtzeitig einvernehmlich abgeschlossen. Die EU und Großbritannien einigen sich auf einen erweiterten Freihandelsdeal, gegenseitige Rechtssicherheit für ihre Bürger sowie eingeschränkte Zahlungsverpflichtungen Londons, um langfristigen Verpflichtungen nachzukommen und beispielsweise an EU-Bildungs- und Forschungsprogrammen teilzunehmen.

 „Gut Ding braucht Weile“
Der zweijährige Verhandlungszeitraum reicht nicht aus, um ein für beide Seiten akzeptables Ergebnis zu erzielen. Bei gutem Willen aller Akteure gelingt aber, nach verlängertem Verhandlungsmandat, eine Einigung.

 „Exit vom Brexit“
London kommt zum Schluss, dass der EU-Austritt doch keine so gute Idee ist. Rechtlich scheiden sich die Geister, ob ein Widerruf der Austrittserklärung überhaupt möglich ist. Um Fakten zu schaffen, wurde im Vertrag von Lissabon die Austrittsverhandlung zeitlich begrenzt und ein Hinweis auf ein Zurückziehen der Austrittsmitteilung bewusst vermieden. Aber wo ein Wille, da ein Weg. Auf einen Austritt kann auch wieder ein Beitritt folgen – jedoch unter veränderten Rahmenbedingungen.

„Ein harter Brexit“
Die konträren Positionen lassen keinen Kompromiss zu. Es kommt zu einem unkontrollierten Bruch mit der EU. Die Beziehungen zwischen Brüssel und London gestalten sich künftig wie zwischen Drittstaaten nach den Regeln der Welthandelsorganisation inklusive der Errichtung von Zollschranken.

 „Big Bang“
Aufgrund des Verhandlungsergebnisses setzt Schottland ein weiteres Unabhängigkeitsreferendum durch und stellt ein eigenes EU-Beitrittsansuchen. Nordirland und Wales streben ebenfalls nach engerer EU-Anbindung. Die Gefahr neuer Grenzen auf der britischen Insel wird real.
Der britische EU-Austrittsprozess ist komplettes Neuland. Die Wahrscheinlichkeit der einzelnen Szenarien ist unterschiedlich, aber keine der Varianten ist per se auszuschließen. Ein geordneter Rückzug Großbritanniens aus der EU ist in beiderseitigen Interesse. Die Folgen wären überschaubarer, das Zusammenleben nach der Trennung leichter.
Großbritannien strebt politische Unabhängigkeit bei wirtschaftlicher Verflechtung mit geringen Handelsbarrieren an. Die EU-27 bestehen auf britischen Zahlungsverpflichtungen, die London als EU-Mitglied eingegangen ist und auch den Marktzugang gibt es nicht umsonst. Eine Nichtmitgliedschaft in der EU muss letztlich mehr Nachteile als Vorteile bringen. Die Risiken sind jedoch ungleich verteilt. Je höher die britischen Kosten eines Austritts, desto stärker der innenpolitische Druck auf London. Bei exorbitanten Nachteilen steht die britische Regierung schnell mit dem Rücken zur Wand. Während Schottland seine Unabhängigkeitsbestrebungen je nach Verhandlungsverlauf realisieren möchte, wird die britische Regierung nicht jedem Verhandlungsergebnis zustimmen können. Ein Rückzug des Austrittsansuchens wäre eine – wenn auch sehr theoretische – Option. Dieser wäre ein Gesichtsverlust für die derzeitige Regierung und nur nach Neuwahlen denkbar. Kein Verhandlungsergebnis ist für London das schlechteste Szenario. Aber die politische Brexit-Dynamik führte schon bisher nicht unbedingt zu rationalen Ergebnissen.  Weder Großbritannien noch die EU sollten jedenfalls die Brücken vollends abbrechen – dafür sind sie in ihrer Entwicklung einfach zu eng miteinander verbunden.