Die Europäische Bürgerinitiative – lebendig begraben?

Handlungsempfehlungen

  1. Die Europäische Bürgerinitiative braucht einen Neustart, um demokratische Bürgerbeteiligung tatsächlich zu ermöglichen.
  2. Die Europäische Kommission wäre daher gut beraten sich für eine Weiterentwicklung der Europäischen Bürgerinitiative einzusetzen und die seit langem vorliegenden Verbesserungsvorschläge mit mehr Nachdruck zu prüfen.
  3. Insbesondere sollten die Teilnahmevoraussetzungen in allen Mitgliedstaaten angeglichen, die finanzielle Unterstützung für Initiativen erhöht und erfolgreiche Bürgerinitiativen mit einem automatischen Gesetzesvorschlag seitens der Europäischen Kommission „gekrönt“ werden.

Zusammenfassung

Als die Europäische Bürgerinitiative, vor rund fünf Jahren, am 1. April 2012 eingeführt wurde, war die Begeisterung kaum zu bremsen. Das weltweit erste Instrument transnationaler Bürgerbeteiligung wurde zu Recht als große Chance für die europäische Integration begrüßt. Fünf Jahre danach ist die Euphorie deutlich verblasst. Ende 2016 wurde das Allzeittief von nur zwei laufenden Bürgerinitiativen erreicht. Fast vier Jahre hat keine Initiative mehr die nötigen Kriterien erfüllt. Und zu allem Überdruss wurde sie seitens der Europäischen Kommission als „potentiell gefährliches Instrument“ für die europäische Einigung tituliert. Doch wie konnte es so weit kommen, dass dieses von vielen gefeierte und neu eingeführte Instrument der Bürgerbeteiligung in nur fünf Jahren derart in Vergessenheit geraten konnte und sogar die Europäische Ombudsfrau von einer „existentiellen Krise“ spricht? Der vorliegende Policy Brief geht dieser Frage nach, zeigt Versäumnisse auf und gibt Empfehlungen ab, wie die Europäische Bürgerinitiative vielleicht doch noch einen zweiten Frühling erleben könnte. Denn will man diese Möglichkeit der direkten Bürgerbeteiligung nicht vollends einschlafen lassen, wäre es jetzt höchste Zeit sie wiederzubeleben.

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Die Europäische Bürgerinitiative – lebendig begraben?

 Rechtliche Grundlage

Die Europäische Bürgerinitiative (EBI) wurde mit dem Vertrag von Lissabon im Dezember 2009 ins Leben gerufen und ermöglicht UnionsbürgerInnen seit 1. April 2012 die Europäische Kommission (EK) aufzufordern, einen Rechtsakt zu einem Thema, das in ihren Kompetenzbereich fällt, vorzuschlagen.[1]
Die Regeln und Verfahren wurden in der Verordnung 211/2011, die vom Europäischen Parlament (EP) und dem Europäischen Rat im Februar 2011 verabschiedet wurde, festgelegt.[2] Demnach muss eine EBI innerhalb von 12 Monaten von mindestens einer Million EU-BürgerInnen aus mindestens sieben der 28 Mitgliedstaaten unterstützt werden, wobei in jedem der sieben Mitgliedstaaten eine Mindestanzahl von UnterstützerInnen erforderlich ist.[3] Alle EU-BürgerInnen, die das Wahlrecht zum EP besitzen, können eine EBI initiieren oder diese unterzeichnen. Das Mindestalter liegt dabei einzig in Österreich bei 16 Jahren. In allen anderen Mitgliedstaaten bei 18 Jahren.
Wenn eine EBI eine Million Unterstützungsbekundungen erhält, ist die EK verpflichtet innerhalb von drei Monaten eine formelle Stellungnahme zu erstellen und Maßnahmen vorzuschlagen. Die EK behält sich aber das alleinige Initiativrecht vor und ist somit rechtlich nicht verpflichtet erfolgreiche EBIs mittels Gesetzesvorschlag umzusetzen.

Was bisher geschah

Mit 31. März 2017 wurden insgesamt 65 EBIs eingereicht.[4] Davon waren bisher lediglich drei erfolgreich! 14 wurden zurückgezogen. 18 erhielten unzureichende Unterstützung. Fünf sind aktuell am Laufen. Zwei weitere werden demnächst offiziell registriert. Bei wieder zwei anderen wurde die Sammlung der Unterschriften kürzlich abgeschlossen, noch steht aber nicht fest ob die Kriterien auch erfüllt wurden. Die restlichen 21 wurden seitens der EK abgelehnt, meist mit der Begründung, dass die Anträge nicht in ihren Kompetenzbereich fallen würden.[5]

Mit 31. März 2017 wurden insgesamt 65 EBIs eingereicht. Davon waren bisher lediglich drei erfolgreich!

Die drei erfolgreichen EBIs wurden allesamt bereits im Jahr 2012 registriert. Die beiden am meisten unterstützen Initiativen, „Right2Water“ und „One of Us“, mit jeweils mehr als 1,8 Millionen Unterstützungsbekundungen, wurden im Mai 2012 initiiert. „Stop Vivisection“, mit mehr als 1,3 Millionen Unterstützungsbekundungen, wurde im Juni 2012 gestartet.
Die Art und Weise, wie die einzelnen EBIs ihre Unterstützungsbekundungen sammelten, unterschied sich dabei recht deutlich.[6] Right2Water[7] war die bisher womöglich am besten vorbereitete EBI. Sie wurde vom Europäischen Verband von Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes (EGÖD, eng. EPSU) getragen und konnte auf eine Finanzierung von 140.000 Euro und bezahlte MitarbeiterInnen zurückgreifen. Das Gros an Unterstützungsbekundungen konnte schon nach einem halben Jahr insbesondere in Folge eines TV-Berichts über Wasser-Privatisierung erzielt werden.[8] One of Us[9], ebenso mit einem ordentlichen Budget von fast 160.000 Euro, erhielt prominente Unterstützung sowohl von Papst Benedikt als auch Papst Franziskus, wurde jedoch auch von tausenden Freiwilligen gezogen, die Unterstützungsbekundungen auf Papier sammeln gingen. Stop Vivisection[10] war die erste EBI, die tatsächlich nur von Freiwilligen getragen wurde und mit einem bescheidenen Budget von 23.561 Euro auskommen musste. Ein Großteil der Unterstützungsbekundungen wurde in den letzten Monaten mittels einer intensiven Social Media Kampagne gesammelt.

Europäische Bürgerinitiativen und ihre Erfolgsaussichten

Die OrganisatorInnen dieser drei EBIs wurden also eingeladen ihre Ziele vor VertreterInnen der EK sowie bei einer öffentlichen Anhörung im EP zu präsentieren. Doch welche rechtlichen Ergebnisse konnten sie erzielen?
Ein konkreter Gesetzesvorschlag ging aus keiner der EBIs hervor. Dennoch kam es zu einigen indirekten politischen Auswirkungen. Right2Water führte etwa unter anderem dazu, dass die EK den Wasserbereich aus der Konzessionsrichtlinie bewusst ausklammerte und eine Konsultation zur Trinkwasserrichtlinie durchführte.[11]

Es scheint als hätte der Mangel an Gesetzesvorschlägen die Attraktivität des Instruments der EBI negativ beeinflusst.

Dennoch, es scheint als hätte der Mangel an Gesetzesvorschlägen die Attraktivität des Instruments der EBI negativ beeinflusst. Wurden im Jahr 2012 (April – Dezember) noch 23 EBIs der EK vorgelegt, waren es im Jahr 2013 nur noch 17[12], im Jahr 2014 zehn, im Jahr 2015 sechs und im Jahr 2016 gar nur noch drei. Dass die Zahl im Jahr 2016 gar so niedrig war, mag zwar damit zusammenhängen, dass eine Vereinfachung der Regeln und Verfahren erwartet wurde. Denn dies würde auch erklären warum der EK gleich in den ersten drei Monaten des Jahres 2017, nach Bekanntgabe, dass diese Vereinfachungen nicht kommen würden, sechs neue EBIs vorgelegt wurden und die Zahl an Einreichungen in diesem Jahr wieder höher sein wird. Allem voran wird dadurch aber deutlich, dass es nicht nur der Mangel an Gesetzesvorschlägen ist, der zu diesem Rückgang geführt hat, sondern vor allem auch zahlreiche bürokratische Hürden und damit einhergehend geringe Erfolgsaussichten – zumindest wenn man nicht auf gute Finanzen und ein breites pan-europäisches Freiwilligennetzwerk zurückgreifen kann.

Fehlende Weiterentwicklung

Praktisch seit Einführung der EBI wird an ihrer Ausgestaltung Kritik geübt, die sich hartnäckig hält. Dennoch wird an einer Überarbeitung der Rahmenbedingungen nur bestenfalls zögerlich gearbeitet. Welche Reformen werden also gefordert? Und warum werden diese nicht umgesetzt?

Forderungen

Zu Beginn waren die Probleme bei der Umsetzung von EBIs vor allem technischer Natur. Denn die Vorgaben für das Online-Sammelsystem waren derart hoch, dass die InitiatorInnen keine privaten Anbieter finden konnten, die diese Normen erfüllen hätten können ohne die Kosten zu vervielfachen. Die EK war bei diesen Anfangsschwierigkeiten jedoch rasch um Lösung bemüht und richtete einen eigenen zertifizierten Server in Luxemburg zur kostenfreien Nutzung ein. Gleichzeitig wurde die Sammelfrist von allen bis Ende August 2012 registrierten EBIs einmalig von 12 auf 18 Monate verlängert.[13]
Auf viele weitere Hindernisse, die sich den InitiatorInnen in der Folge entgegenstellten, wurde jedoch nicht oder nur spärlich reagiert. Am 28. Oktober 2015 verabschiedete das EP daher mit großer Mehrheit eine Entschließung zur Europäischen Bürgerinitiative, die eine gesammelte Liste mit Reformvorschlägen inkludiert und zu einer Vereinfachung der Regeln und Verfahren sowie zur verbesserten finanziellen Unterstützung führen sollte.[14]
Zentrale Bestandteile der Entschließung inkludieren:

  • Verstärkte Kommunikationstätigkeiten zur EBI im Sinne der Bewusstseinsbildung – auch in den Mitgliedstaaten
  • Die Einschränkung der persönlichen Haftbarkeit von InitiatorInnen und mehr Information zu Datenschutzrichtlinien
  • Die Zulassung neuer EBIs nicht nur durch die EK sondern unter aktiver Beteiligung des EP
  • Eine detailliertere Information zu abgelehnten EBIs sowie die Möglichkeit der Registrierung von rechtlich möglichen Teilen abgelehnter EBIs
  • Die permanente Zurverfügungstellung des EK-Servers
  • Die Wahl des Startdatums durch die InitiatorInnen
  • Eine stärkere inter-institutionelle Zusammenarbeit sowie die Schaffung eines One-Stop-Shops
  • Die Vereinheitlichung der Richtlinien zu persönlichen Daten in den Mitgliedstaaten
  • Die Senkung des Alters zur Teilnahme von 18 auf 16 Jahre
  • Das Sicherstellen, dass alle EU BürgerInnen an EBIs teilnehmen können[15]
  • Die Aufforderung an die EK zu jeder erfolgreichen EBI innerhalb von 12 Monaten einen Gesetzesvorschlag auszuarbeiten
  • Die finanzielle Unterstützung für EBIs
  • Eine verbesserte Kompatibilität der EBI-Software mit Mobilfunkgeräten
  • Die Überarbeitung der Verordnung 211/2011

Vorerst heißt es: bitte warten

In ihrer Antwort vom 2. Februar 2016 lehnte die EK eine Überarbeitung der Verordnung jedoch ab.[16] Nach nur drei Jahren sei es „zu früh“ dafür. Betreffend der meisten  anderen Forderungen vertrat die EK die Meinung, dass sie bereits genug dazu beitrage oder diesbezüglich Evaluierungen durchführen werde. Auf den Vorschlag, dass jede erfolgreiche EBI zu einem Gesetzesvorschlag führen sollte, erwiderte sie, dass das Initiativrecht der EK beibehalten werden müsse.
Diesem Antwortschreiben vorhergegangen war die Veröffentlichung des Sitzungsprotokolls des Kommissionskollegiums vom 9. Dezember 2015, in dem Mitglieder der EK die EBI als potentielle Gefahr für die europäische Einheit bezeichneten.[17] Anlass dafür war die Zulassung von zwei neuen EBIs. Eine mit dem Titel „Vater, Mutter & Kind – Europäische Bürgerinitiative zum Schutz von Ehe und Familie“, die sich auch mit gleichgeschlechtlicher Ehe beschäftigte. Die zweite mit dem Titel „European Asylum Initiative“, die eine Überarbeitung des europäischen Asylsystems forderte. In der nachfolgenden Diskussion brachten die Kommissionsmitglieder ihre Sorge zum Ausdruck, dass EBIs  das Europäische Projekt nicht immer vorwärts bringen würden, sondern vor allem auch hoch kontroversielle und emotional geladene Minderheitenthemen betreffen. Es solle daher eine Debatte stattfinden wie die Situation behoben werden könne, denn im aktuellen europäischen Kontext sollte sich die EK den politischen Konsequenzen, die ein solches Instrument auf lange Sicht haben könne, bewusst sein.[18]

Die EBI – eine Gefahr für das europäische Projekt?

Wird die EBI also wirklich immer stärker für kontroversielle Einzelthemen genutzt?

Mit der Ausnahme von einigen wenigen EBIs zielten die meisten darauf ab einzelne Politikbereiche zu verändern und eine demokratische Debatte anzuregen – jedoch sicherlich nicht darauf das „gesamte Projekt“ zu gefährden.

In der Tat sprachen wohl einige registrierte EBIs eher Partikularinteressen an. Doch diese lassen sich an einer bzw. maximal zwei Händen abzählen. Ansonsten ist nur schwer nachzuvollziehen warum die EK davon spricht, dass EBIs eine Gefahr für das gesamte europäische Projekt wären. Mit der Ausnahme von einigen wenigen EBIs zielten die meisten darauf ab einzelne Politikbereiche zu verändern und eine demokratische Debatte anzuregen – jedoch sicherlich nicht darauf das „gesamte Projekt“ zu gefährden. EBIs, wie etwa „Fraternité 2020“, „High Quality European Education for All“ und „Let Me Vote“ setzten sich wiederrum für eine Stärkung des europäischen Projekts ein. Wieder andere forderten einen stärkeren Fokus auf mehr Wachstum, Jobs, Gesundheit oder Umweltthemen ein. Also ganz eindeutig Themen, die alle EuropäerInnen betreffen.

Der Weg nach vorne

Abgesehen von einigen technischen Schwierigkeiten hat das Instrument der EBI einen fulminanten Start hingelegt. Alleine im ersten Jahr (April – Dezember) wurden der EK 23 EBIs vorgelegt. Anfängliche Befürchtungen, wie etwa jene, dass mächtige Interessengruppen oder Lobbys die EBI für ihre Anliegen instrumentalisieren könnten, sind praktisch nicht eingetreten.[19] Auch jene Sorge, dass die EBI vor allem von EuroskeptikerInnen genutzt werden könnte, entspricht nicht der Realität. Die meisten EBIs wurden mit dem Ziel lanciert neue Politikbereiche einzuführen oder die EU zu verstärktem Handeln in gewissen Bereichen zu bewegen.
Dennoch hat es nun seit fast vier Jahren keine erfolgreiche EBI mehr gegeben. Es ist daher nicht verwunderlich, dass die Europäische Ombudsfrau, Emily O’Reilly, am EBI-Tag 2016 vor dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss von einer „existentiellen Krise“ der EBI sprach.[20]
Es mag nachvollziehbar sein, dass sich die EK im aktuellen politischen Kontext, nicht mit kontroversiellen Partikularinteressen herumschlagen will. Europa solle in „großen Dingen groß und in kleinen Dingen klein sein“, stellte EU-Kommissionspräsident Juncker zu Beginn seiner Amtszeit klar. Gleichzeitig sprach er bei der Rede zur Lage der Union im September 2016 davon, dass sich auch die Europäische Union in einer „existentiellen Krise“ befinde.[21]
Eine direkte Verbindung zwischen diesen beiden „existentiellen Krisen“ herzustellen wäre wohl zu weit gegriffen. Nichtsdestotrotz ist klar: im Falle der EBIs wird Euroskeptizismus nicht nur durch EU-kritische oder nur für Einzelinteressen relevante Initiativen befeuert, sondern allem voran dadurch, dass die großen Mühen der zahlreichen, dem europäischen Projekt positiv gestimmten EBI-InitiatorInnen, bisher zu keinem einzigen legislativen Vorschlag geführt haben[22].

Die EK wäre gut beraten ihr politisches Commitment zur EBI unter Beweis zu stellen und auf die seit langem vorliegenden Verbesserungs- und Vereinfachungsvorschläge mit mehr Nachdruck zu reagieren.

Die EK wäre daher gut beraten ihr politisches Commitment zur EBI unter Beweis zu stellen und auf die seit langem vorliegenden Verbesserungs- und Vereinfachungsvorschläge mit mehr Nachdruck zu reagieren. Dies betrifft insbesondere die Vereinheitlichung der persönlichen Datenerfordernisse in den Mitgliedstaaten, eine bessere rechtliche Absicherung von InitiatorInnen, die Sicherstellung dass alle EU-BürgerInnen EBIs unterstützen können und eine adäquate finanzielle Unterstützung, damit auch Grassroot Kampagnen die Möglichkeit haben sich zu beteiligen. Ebenso könnte angedacht werden, dass künftig nicht nur die EK, als Hüterin der Verträge, sondern auch das EP, als direkte gewählte Institution, ein Mitspracherecht bei der Zulassung neuer EBIs erhält.
Allem voran sollten auf zukünftige, erfolgreiche EBIs automatisch Gesetzesvorschläge seitens der EK folgen.[23] Denn es ist kaum vertretbar, dass ein solcher Gesetzesvorschlag nach bestandener Zulassungsprüfung und erfolgreicher Sammlung der Unterstützungsbekundungen schlussendlich am „Goodwill“ der EK scheitert. Damit könnte sie den Ball zumindest an den Rat und das EP weiterspielen und zeigen, dass sie aktive Bürgerbeteiligung tatsächlich ernst nimmt.
Die EBI sollte wieder mit Leben erfüllt werden. Sie lebendig zu Grabe zu tragen wäre ein Bärendienst an der europäischen Integration.

[1] Art. 11 Abs. 4 EU-Vertrag
[2] Verordnung (EU) Nr. 211/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 über die Bürgerinitiative. In: ABl. L 65 vom 11.3.2011.
[3] In Österreich wären dies 13.500, in Deutschland z.B. 72.000. Vollständige Liste: http://ec.europa.eu/citizens-initiative/public/signatories.
[4] Siehe http://ec.europa.eu/citizens-initiative/public/initiatives/open und https://oegfe.at/wordpress/wp-content/uploads/2017/03/Liste-der-Europäischen-Bürgerinitiativen_20170331.pdf.
[5] Weitere Gründe die Registrierung zu verweigern könnten sein: die geplante Initiative ist offenkundig missbräuchlich, unseriös oder schikanös; oder die geplante Initiative verstößt offenkundig gegen die Werte der Union.
Für Aufregung sorgte etwa die abgelehnte Registrierung der Initiative „Stop TTIP“. Die Verhandlung von Freihandelsabkommen würde zwar in die Kompetenz der EK fallen, doch seien  die Verhandlungsmandate zu TTIP und CETA noch keine Rechtsakte, sondern interne Vorbereitungsakte. D.h. eine EBI könne zwar gegen EU-Gesetze gerichtet sein, nicht aber im Prozess befindliche Verhandlungen der EK unterbinden. Siehe: http://ec.europa.eu/citizens-initiative/public/initiatives/non-registered/details/2041.
[6] Berg, C., Thomson, J. (2014): An ECI That Works! Learning from the first two years of the European Citizens’ Initiative. http://ecithatworks.org/.
[7] Die vollständige deutsche Bezeichnung lautet „Wasser und sanitäre Grundversorgung sind ein Menschenrecht! Wasser ist ein öffentliches Gut und keine Handelsware!“, http://www.right2water.eu/.
[8] Berg, C., Thomson, J. (2014): An ECI That Works! Learning from the first two years of the European Citizens’ Initiative. http://ecithatworks.org/.
[9] „Einer von uns“, eine Initiative gegen Stammzellenforschung mit dem Ziel des Schutzes der Würde des menschlichen Embryos, https://www.oneofus.eu/de/.
[10] Stop Vivisection, Vorschlag für ein Gesetz auf Europäischer Ebene mit dem Ziel des Ausstiegs aus der tierexperimentellen Forschung, http://www.stopvivisection.eu/.
[11] Antwort der EK und Folgemaßnahmen: http://ec.europa.eu/citizens-initiative/public/initiatives/successful/details/follow-up/2012/000003/de.
[12] Drei der 17 wurden bereits 2012 erstmals registriert, jedoch zurückgezogen um mehr Zeit für Vorbereitungen zu haben und 2013 erneut lanciert.
[13] Pressemitteilung der Europäischen Kommission, 26. Oktober 2012, http://europa.eu/rapid/press-release_IP-12-1160_de.htm.
[14] Entschließung des Europäischen Parlaments zur Europäischen Bürgerinitiative, 28. Oktober 2015, http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P8-TA-2015-0382+0+DOC+XML+V0//EN.
[15] Aktuell ist das durch divergierende nationale Regulierungen etwa für EU-BürgerInnen, die in anderen EU-Staaten leben, teilweise noch nicht möglich.
[16] Follow Up to the European Parliament resolution on the European Citizens‘ Initiative, adopted by the Commission on 2 February 2016, https://fr.calameo.com/read/004711613e88f6b46a18e.
[17] PV (2015) 2149 final: Minutes of the 2149th meeting of the Commission held in Brussels on 9 December 2015, pp. 33-35, http://ec.europa.eu/transparency/regdoc/rep/10061/2015/EN/10061-2015-2149-EN-F1-1.PDF.
[18] Übersetzung der Autoren aus dem englischen Originaltext: “During the ensuing discussion, the Members (i) regretted that experience to date had shown that citizens’ initiatives did not always move European law or the European project forward, but tended instead to involve highly controversial and emotionally charged issues of greater interest to minorities than to the vast majority of EU citizens and, ultimately, generated Euroscepticism, (ii) called for a debate on how to rectify this situation and (iii) stressed that, in the current European context, the Commission should take account of the political consequences that this mechanism could have in the longer term.
[19] Die EBI „Right2Water“, die vom Europäischen Verband von Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes (EGÖD, eng. EPSU) getragen wurde, kann als Ausnahme gesehen werden. Doch in der Regel haben große Interessengruppen und Lobbys einfachere und günstigere Möglichkeiten zur Einflussnahme auf die Politik.
[20] ECI Day 2016: Presentation of European Ombudsman, Emily O’Reilly, European Economic and Social Committee, Brussels, 20 April 2016, https://www.ombudsman.europa.eu/en/activities/speech.faces/en/66538/html.bookmark.
[21] Europäische Kommission, Rede zur Lage der Union: Hin zu einem besseren Europa – Einem Europa, das schützt, stärkt und verteidigt, Straßburg, 14. September 2016, http://europa.eu/rapid/press-release_SPEECH-16-3043_de.htm.
[22] So auch Emily O’Reilly in ihrer Rede vor dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss.
[23] Die  im Jänner registrierte EBI zum „Verbot von Glyphosat und Schutz von Menschen und Umwelt vor giftigen Pestiziden“ könnte es schaffen der EK nach vier Jahren die nächste Möglichkeit dazu zu geben. Sie lag laut Angaben vom 3.3.2017 – und damit nach nur eineinhalb Monaten Sammelzeit – bei 420.376 Unterstützungsbekundungen.

ISSN 2305-2635
Schlagwörter
Europäische Bürgerinitiative, EBI, Bürgerbeteiligung
Zitation
Schmidt, P., Breinschmid, C. (2017). Die Europäische Bürgerinitiative – lebendig begraben? Wien. ÖGfE Policy Brief, 07’2017

Mag. Paul Schmidt 

Mag. Paul Schmidt (*1975) ist seit September 2009 Generalsekretär der Österreichischen Gesellschaft für Europapolitik (ÖGfE). Davor war er für die Oesterreichische Nationalbank in Wien und in Brüssel tätig. Er studierte Internationale Beziehungen, Politikwissenschaften und Publizistik an Universitäten in Österreich, Spanien sowie den USA und ist Alumni der Diplomatischen Akademie in Wien.

Christoph Breinschmid, M.A.

Christoph Breinschmid, M.A. ist wissenschaftlicher Mitarbeiter und Projektmanager bei der Österreichischen Gesellschaft für Europapolitik.